Wasserwirtschaft – neue Weichenstellungen aus Brüssel?

Die „wat 2004“ haben Sie im März in meinem Wahlkreis Stuttgart abgehalten. Ich konnte leider nicht dabei sein, aber ich habe nachher u.a. das Einleitungsreferat des früheren Vorstandsvorsitzenden des Ruhrverbands und BGW- Vizepräsiden­ten Dieter Bongert gelesen. Er hat die für mein heutiges Thema wichtigsten Fragen angesprochen, und ich habe zu meiner Freude eigentlich keine Differenzen zu meinen eigenen Ansichten festgestellt.

Um das Ergebnis meiner Überlegungen über „Wasserwirtschaft – neue Weichenstellungen aus Brüssel?“ vorwegzunehmen: ich unterstütze die Positionen des BGW voll und ganz, was die Qualitätssicherung und die Zurückhaltung gegenüber weiterer Liberalisierung angeht. Wenn denn die Europäische Union das Subsidiaritätsprinzip als einen ihrer Grundpfeiler betrachtet, dann soll sie respektieren, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht rein wirtschaftliche Dienstleistungen sind, die unter bestimmten Bedingungen sehr wohl auch auf lokaler Ebene erbracht werden können und erbracht worden sind.

Dass es sich bei der Wasserversorgung nicht um rein wirtschaftliche Dienstleistungen, sondern um Daseinsvorsorge handelt, erkennt man leicht daran, dass die Leistung auch dann mit uneingeschränkten Qualitätsstandards und mit unbeschränktem Zugang für alle angeboten wird, wenn sie sich wirtschaftlich nicht rentiert. Insofern ist das Liberalisierungsverlangen der EU-Kommission im Wasserbereich nicht aus der ökonomischen Theorie abzuleiten.

Das Trinkwasser muss hygienisch einwandfrei sein. Das ist der Kern der Trinkwasserrichtlinie der EU. Deutschland ist ein vorbildliches Land, was die Umsetzung dieser Richtlinie angeht. In unserem schönen Nachbarland Frankreich ist dem leider nicht so. Alte Blei-Leitung führen fast im ganzen Land zu viel zu hohen Bleiwerten. Ähnliches gilt von den meisten Beitrittsländern.

Dafür gehört das deutsche Trinkwasser zugegebenermaßen zu den teuersten in der EU. Manche behaupten, dass das daran liege, dass wir immer noch so viele kleine Wasserversorger haben, im Vergleich zu Frankreich oder Großbritannien. Das mag sein. Andererseits möchten die meisten Kommunen ihr Wasserwerk am liebsten behalten. Die Bevölkerung sieht das meist ebenso. Das Problem ist eher, dass die finanzielle Lage den meisten Kommunen gar nicht viel Spielraum lässt. Mein persönlicher Eindruck ist ohnehin, dass der Preis doch in erster Linie eine Funktion des Aufwands für das Aufrechterhalten der Spitzenqualität des Wassers und weniger eine Funktion des Besitzstruktur ist.

Im EU-Grünbuch Daseinsvorsorge versucht die Kommission die Vollendung des Binnenmarktes voran zu treiben. Sie unterscheidet zwischen Dienstleistungen im allgemeinen Interesse und Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse. Ersteres umfasst z.B. Bildung, Gesundheit und Polizei. Letzteres Energie, Telekommunikation und eben auch Wasser.

Bei den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse will die Kommission den Wettbewerb verschärfen. Sie sucht hierfür nach einer Evaluierung der gebotenen Leistung nach verschiedenen Kriterien, von denen der Preis mit Abstand das wichtigste ist. Andere sind die Qualität, die Kundenzufriedenheit und die Versorgungssicherheit. Um sicher zu stellen, dass sich der Preis auf dem Markt bildet und nicht durch Monopolstrukturen verzerrt wird, will die Kommission eine Preisregulierung und neue Ausschreibungs­pflichten, und hierfür jeweils neue EU-Regulierungsinstanzen.

Der BGW hält dies für hoch problematisch, was ich sehr gut nachvollziehen kann. Wenn nämlich der Wasserpreis das oberste Kriterium beim vergleichen­den Benchmarking für den Wettbewerbs ist und gleichzeitig in irgendeinem Land der EU der Staat bei der Qualitätskontrolle lax ist, dann bedeutet das eine perverse Anreizstruktur. Die Nutzung von alten, abgeschriebenen bleihaltigen Rohren und die Unterlassung von Investitionen wird unversehens zu einem bedeutenden Wettbewerbsvorteil. Und das bedeutet natürlich einen Schaden für die Volksgesundheit. Und der eingangs genannte erste Qualitätsvergleich scheint durchaus darauf hinzuweisen, dass einige EU-Staaten bei der Durchsetzung der Trinkwasser-­Richtlinie eher lax vorgehen.

Die extrem hohe Bewertung des Preiskriteriums bei der Wettbewerbsaufsicht hat ihre Entsprechung in der altbekannten Blindheit des Marktes für langfristige Schäden und für nicht-monetäre Werte. Die Folgen dieser Blindheit konnte man etwa bei der Privatisierung der britischen Bahn studieren. Dort hat der private Netzeigentümer die Modernisierungs- und sogar die Instandhaltungs-Investitionen vernachlässigt. Schließlich passierten so viele schwere Unfälle, dass die britische Regierung das Netz vor Kurzem wieder verstaatlicht hat!

Ich vermute übrigens, dass die Fixierung der Wettbewerbshüter auf den Preis auch rein pragmatische Gründe hat. Der Preis ist natürlich viel leichter messbar als die Qualität und die Kundenzufriedenheit. Dieses pragmatische Motiv der Einfachheit und leichten Messbarkeit mag auch hinter den groben Fehlern stehen, die der UNESCO und der UNO unterlaufen sind, als sie für den Weltwasserbericht 2003 Qualitätsvergleiche angestellt hat.

Der Bericht hat bekanntlich für große Aufregung in der Branche in Deutschland geführt. Er adressiert zu Recht in der Hauptsache das Problem des mangelnden Wasserzugangs in weiten Teilen der Entwicklungsländer. Aber selbst wenn diese Frage im Zentrum stand, hätte es gleichwohl auf der Seite des Qualitätsvergleichs nicht derartige Fehler geben dürfen wie die Auslassung der Schwermetalle, Chlorkohlenwasserstoffe und Pestizide bei der Qualitätsbewer­tung. Auf dieser problematischen Basis kommt dann Deutschland bei der Wasserqualität unsinnigerweise hinter Bangladesh und anderen Ländern mit bekannt problematischem Wasser auf Platz 57. Auch bei der Bewertung der Wasserverfügbarkeit und beim Preisvergleich wurden Qualitätsmaßstäbe weitgehend außer Acht gelassen.

Es ist den Autoren zwar nicht nachzuweisen, dass sie systematisch die Länder mit noch weitgehend öffentlicher Wasserversorgung deshalb schlechter bewertet haben. Aber die Tendenz, beweisen zu wollen, dass die Liberalisierung der Wassermärkte die Lösung der Probleme bringen würde, ist überall spürbar. Das ist nur zum Teil auf die Zusammensetzung des Autorenteams zurück zu führen.

Wichtiger ist die Tatsache, dass sich der Weltwasserbericht schwerpunktmäßig mit Entwicklungsländern beschäftigt. Und dort sieht die Weltbank, aber auch das deutsche Entwicklungsministerium das Engagement des Privatsektors als wichtige Voraussetzung für ein Gelingen der ehrgeizigen Jahrtausend-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals) an. Das liegt einfach daran, dass den Staaten, besonders den Kommunen ganz einfach das Geld für die nötigen Milliardeninvestitionen fehlt. Und warum fehlt es ihnen? Weil sie politisch meist nicht in der Lage sind, von den an das Versorgungsnetz angeschlossenen Verbrauchern auch nur annähernd kostendeckende Preise  zu erheben.

Im indischen Kolkata, einer der ärmsten Millionenstädte der Welt, wollte die kommunistische Stadtverwaltung gegen diesen Missstand angehen und beschloss, endlich Wasserzähler einzufüh­ren, um die Privilegierten mit ihrem hohen Wasserverbrauch zu einer finanziellen Beteiligung an der dringend nötigen Erweiterung des Netzes zu veranlassen. Aber dagegen gab es einen von der bürgerlichen Seite inszenierten Volksaufstand, bei dem ironischerweise mit dem Argument gekämpft wurde, es sei den Armen nicht zuzumuten, für ihr Wasser etwas zu bezahlen. Und so müssen die wirklich Armen ihr Wasser weiterhin teuer aus Flaschen beziehen.  Der Preis, den arme Familien in Indien für in Flaschen abgefülltes Wasser bezahlen müssen, liegt deutlich über den anderthalb Euro, die man in Deutschland für den Kubikmeter Wasser bezahlt.

Auch in Europa gibt es übrigens Millionen Haushalte ohne Wasserzähler, insbesondere in England, – wo denn auch die höchsten Verluste von Wasser zu beklagen sind.

Im Zentrum Ihrer Sorgen ist das Grünbuch und inzwischen Weißbuch der EU. Hier wird versucht, den Binnenmarktes nunmehr auch im Wasserbereich zu vollenden.

Auch das Europäische Parlament hat sich, im Januar dieses Jahres, mit dem Grünbuch beschäftigt und hat, wenngleich mit knappen Mehrheiten, die weitere Liberalisierung und die Idee einer Rahmenrichtlinie Daseinsvorsorge abgelehnt. Der Herzog-Bericht im Europäischen Parlament fand insoweit keine Unterstützung, was man auch daran sieht, dass über 300 Änderungsanträge eingebracht wurden.

Auch der Ministerrat hat sich mit Mehrheit gegen die weitere Liberalisierung und die angedachte Rahmenrichtlinie ausgesprochen. Frankreich blieb mit der Befürwortung ziemlich allein.

Der BGW hat sich ebenfalls zum Grünbuch und zum Herzog-Bericht geäußert, stets in dem Sinne, das bewährte deutsche System der kommunalen Wasserversorgung nicht zu zerstören. Im Großen und Ganzen, das habe ich eingangs gesagt, kann ich Ihren Stellungnahmen folgen. Es gibt einen kleinen Vorbehalt bei mir. Ich halte den Wunsch der Weltbank und des deutschen Entwicklungsministeriums für berechtigt, vermehrt deutsche Akteure auf den Wassermärkten der Welt zu sehen. Erstens um die gute Tradition der deutschen Wasserversorgung und, fast noch wichtiger in relativ trockenen Gegenden, der Wasser-Wiederaufbereitung auch in den Entwicklungsländern auf- und auszubauen, und zweitens, um die recht ungesunde Oligopolstruktur aufzumischen, die insbesondere die beiden großen französischen Konzerne aufgebaut haben. Um deutsche Wettbewerber wie RWE-Thames Water, Gelsenwasser und einzelne mutige kommunale Wasserversorger gut ins Geschäft zu bringen, ist es natürlich wünschenswert, wenn sie sich in Deutschland einen etwas größeren Marktanteil aufbauen können. Dies sollte nicht durch strukturkonservative Opposition vereitelt werden.

Lassen Sie mich in einem zweiten Teil meines Referats noch ein paar generelle Worte zur Liberalisierung und Privatisierung sagen.

In den von Ihnen und von mir kritisierten Brüsseler Vorgaben spielen Liberalisierung und Privatisierung eine eigentümlich dogmatische, fast religiöse Rolle. Man scheint es aus bestimmten neoliberalen Lehrbüchern der 1980er Jahre einfach zu wissen: Markt macht glücklich. Man braucht gar nicht mehr genau hinzuschauen. Wenn sich einer gegen den Markt wehrt, gilt er als Protektionist, hoffnungsloser Idealist oder eben als unbelehrbarer Sozialist.

Mich hat diese religiöse Grundhaltung immer sehr skeptisch gemacht. Vielleicht ist es meiner naturwissenschaftlichen Ausbildung geschuldet, dass ich mich lieber an Fakten als an Doktrinen halte. Das hat mich in den letzten zwei Jahren bewogen, mich auf das Abenteuer eines neuen Buches einzulassen, welches wohl im Januar 2005 zunächst auf englisch erscheint, unter dem Titel „Limits to Privatization“, Grenzen der Privatisierung. Es wird ein Bericht an den Club of Rome.

In diesem Buch versuchen die Professoren Oran Young aus Kalifornien, Matthias Finger aus Lausanne in der Schweiz und ich sowie etwa dreißig Koautoren aus allen Erdteilen anhand von 50 Beispielen dem Phänomen der Privatisierung näher zu kommen und anschließend allgemeine Regeln für einen vernünftigen Umgang mit ihr zu formulieren.

Da reden wir etwa über die Privatisierung der Gebäude-Feuerversicherung. Die war in Mitteleuropa wie in den meisten anderen Ländern staatlich organisiert. Die Versicherungsprämien wurden verwendet, um Schadensfälle abzudecken, etwas für die Feuerwehr und den vorsorgenden Brandschutz zu tun und die geringfügigen Verwaltungskosten zu decken. Dann wurde die Versicherung privatisiert. Um Monopole zu verhindern, wurden immer mehrere Versicherungsgesellschaften beteiligt. Die machten einander Konkurrenz. Sie bauten ein Netz von Versicherungsvertretern auf, die auf Kundenfang gehen mussten. Ferner wurde mit Annoncen und Werbespots im Fernsehen viel Geld ausgegeben. Und schließlich mussten sie natürlich auch ihre Aktionäre bedienen. Nun darf man dreimal raten, wer das ganze zusätzlich Geld zu bezahlen hatte. Natürlich der Endverbraucher, der Versicherte. Die Prämien gingen also steil in die Höhe. Aber der Service wurde kein Deut besser.

Gleichwohl will die Europäische Kommission die Privatisierung der Feuerversicherung über eine Richtlinie obligatorisch machen!

Ein anderes Beispiel: Telefon und Telekommunikation in Mexiko, Uruguay und Argentinien. In allen drei Ländern war das System in den 1980er Jahren staatlich, ineffizient und teuer. In Mexiko hat man – auch um dem nördlichen Nachbarn zu gefallen, die Telekommunikation privatisiert. Und siehe da, es dauerte keine fünf Jahre, und das System wurde modern, effizient und viel billiger für die Kunden. Ein Paradebeispiel für die neoliberale Theorie. Auch wir als Autoren waren beeindruckt. Dann haben wir nach Uruguay geschaut. Dort blieb die Telekommunikation in staatlicher Regie. Aber es hat in den gleichen fünf Jahren praktisch den gleichen Siegeszug an Modernisierung und Verbilligung erlebt. Man kann sagen, die Modernisierung war einfach an der Zeit, unabhängig von den Besitzverhältnissen. Und dann haben wir nach Argentinien geschaut. Dort wurde ähnlich wie in Mexiko privatisiert. Und das System hat viel schlechter funktioniert als in Uruguay, auch was die Investitionshöhe betraf.

Aber in den neoliberalen Schriften von Harvard oder bei der Weltbank reden alle nur von Mexiko, weil das ins Bild passt.

Auch zum Wasser haben wir einige Beispiele in unserem Buch. Jeder kennt mittlerweile das Debakel in Cochabamba, Bolivien, wo es eine richtige Rebellion der Bevölkerung gab, nachdem der private Kontraktor, Bechtel aus den USA, die Preise drastisch anhob. Aber im gleichen Land, in den Elendsvierteln von La Paz, in El Alto, hat die Stadtverwaltung strenge Bedingungen durchgesetzt zur Sicherung der Versorgung der Ärmsten, und siehe da, das Volk ist hoch zufrieden. Auch Kili Water in Tansania gilt als privatwirtschaftliches Erfolgsmodell. In Manila wiederum gibt es sowohl gute wie schlechte Erfahrungen mit unterschiedlichen Modellen der Privatisierung.

Positiv berichten wir auch über Rostock, wo die Wasserversorgung im Staatsbesitz blieb und wo eine Auflage besteht, dass der private Dienstleister, Eurawasser, mindestens soviel in das System investieren muss, dass es nicht durch die Abschreibung an Wert verliert. Und es gibt eine Rücknahmeoption. Bei der Wasserversorgung von Grenoble haben wir festgestellt, dass mit der Privatisierung die Investitionen zurück gingen und die Preise nach oben. Nach fünfzehn frustrierenden Jahren hat die Stadt das System wieder in staatliche Regie übernommen. Glückliches Grenoble: dort hat die Stadt wenigstens noch das nötige Kleingeld, um die Wasserversorgung wieder zu verstaatlichen

Die Schlussfolgerungen in unserem Buch sind nicht sonderlich überraschend. Privatisieren soll man nicht Systeme, die sich auf dem Markt gar nicht ohne Vernachlässigung der Erneuerungsinvestitionen halten können. Das war das Beispiel mit dem Bahnnetz. Bei der Privatisierung von rentablen Systemen, und dazu gehören in der Regel Wasser und Abwasser, muss der Staat ganz klare Regeln zugunsten der Bürger, insbesondere der sozial Schwachen definieren und durchsetzen. Und wo die Bezahlung kostendeckender Preise sozial unzumutbar ist, muss der Staat die Dienstleistung dennoch auf hohem Qualitätsniveau aufrecht erhalten. Das ist die Aufgabe der Daseinsvorsorge, ein im Deutschen sehr kräftiges Wort, das in den anderen europäischen Sprachen etwas blass mit service public oder public service übersetzt wird.

Weitere Lektionen aus dem Erfahrungsschatz unseres Buches sind, dass man natürlich nicht den Bock zum Gärtner machen darf. Die privatisierte Luftüberwachung darf man nicht, wie in der Schweiz geschehen, der nationalen Fluggesellschaft übertragen. Ferner warnen wir vor der Illusion, die Privatisierung beende die Korruption. Insbesondere das Privatisierungsverfahren selbst ist extrem korruptionsanfällig. Und schließlich sagen wir, dass der Staat die realistische Möglichkeit der Rückabwicklung behalten sollte.

Wir brauchen also einen starken Staat, um uns Privatisierung leisten zu können. Die Realität ist leider meistens umgekehrt: Es wird privatisiert, wenn der Staat zu schwach, auch zu finanzschwach geworden ist, um seine Bürgerinnen und Bürger noch mit dem Nötigsten zu versorgen.

Die volle Schärfe der Privatisierung ist übrigens erst nach 1990 aufgetreten. Bis 1990 musste sich die Privatwirtschaft noch so verhalten, dass die Länder nicht in Richtung Kommunismus abgleiten. Diese Besorgnis war ja die Ursache dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft auch beim privaten Großkapital durchsetzbar war. Nach 1990 trat der Kapitalismus auf einmal viel ungenierter auf und fing an, die Staaten systematisch und mit Lust zu schwächen. Es setzte ein internationaler Steuerwettbewerb ein, den die OECD alsbald als schädlich erkannte. Jahr für Jahr wurden die Unternehmenssteuersätze und die Steuern für Spitzenverdiener und große Vermögen herunter gefahren. Die für die deutschen Gemeinden bedrohlich gewordene Gewerbesteuerkalamität ist nur eines der Phänomene.

Auch der in meinen Augen äußerst problematische Verhandlungsdurchbruch für GATS, TRIPs und TRIMs bei den GATT-Verhandlungen der „Uruguay-Runde“ ist eindeutig erst nach 1990 gekommen, und zwar 1992 und 1993. Hier waren es die Staaten, die ihre Selbstentmachtung beschlossen, im Zustand der Trunkenheit über den Sieg des marktwirtschaftlichen über das kommunistische System.

Wir haben nach 1990 einen regelrechten Paradigmenwechsel erlebt. Geld, Talente und öffentliches Ansehen sind vom Staat weg und in die Privatwirtschaft gewandert. In den Medien wird die staatliche Verwaltung grundsätzlich nur noch als „Bürokratie“ bezeichnet und verunglimpft. Das Volk ist sauer, weil der Staat so ausgelaugt wurde, dass er seinen angestammten Verteilungs-Aufgaben gar nicht mehr anständig nachkommen kann. Aber die Bürger suchen die Schuld beim Staat und bei den Politikern.

Meine Damen und Herren, es ist für die Demokratie verhängnisvoll, wenn der demokratisch legitimierte Staat nicht mehr richtig handlungsfähig ist. Die ideologisch gefärbten Brüsseler Vorgaben für die Wasserwirtschaft sind nur die Spitze eines gigantischen Eisbergs.

Lassen Sie uns zusammen stehen, die wir für eine mit Verantwortung und Sorgfalt wahrgenommene Daseinsvorsorge aufrecht erhalten wollen. Und die wir eine lebendige Demokratie wollen, in welcher der Staat das tut, was seine Bürgerinnen und Bürger ihm auftragen und nicht das, was ihm die internationalen Finanzmärkte oder die Markt-Eiferer in Brüssel und anderswo vorgeben!

Referat auf der Jahrestagung der Bundesvereinigung der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft