Grenzen der Privatisierung

Was haben die Wasserversorgung in Manila, das Schulsystem in Nepal, die Elektrizitätsversorgung in Südafrika und der Eisenbahnverkehr in Großbritannien gemeinsam? Die Bereitstellung aller dieser öffentlichen Güter ist in den letzten Jahren privatisiert worden. Das heißt, Marktmechanismen regeln nun ihre Verteilung. Eigentumsrechte an Zügen, Schulgebäuden und Wasserwerken sind teilweise oder ganz von der öffentlichen in die private Hand gewandert. Diese Beispiele stehen somit für den Trend der Privatisierung, welcher seit zwei Jahrzehnten nach und nach die gesamte Welt erfasst.

Megatrend Globalisierung, Deregulierung, Privatisierung

Bis Anfang der 80er Jahre waren die westlichen Marktwirtschaften durch eine starke Rolle des Staates geprägt. Im ideologischen Wettkampf mit der kommunistischen Planwirtschaft sorgte der Staat für das Wohlergehen seiner Bürger durch ein breites Spektrum an öffentlichen Dienstleistungen und Infrastruktur wie Autobahnen, Schienennetze, Post und Telephonleitungen. Die Soziale Marktwirtschaft, auch als effiziente Waffe gegen den Kommunismus erfunden, implizierte ein hohes finanzielles Engagement des Staates und seiner sozialen Sicherungssysteme. In vielen Ländern gehörten selbst Automobilhersteller, Werften und Banken dem öffentlichen Sektor an. Von einer konsequent marktwirtschaftlichen Orientierung waren also viele Länder des „Westens“ noch weit entfernt.

Es ließ sich auch bis in die 1970er Jahre hinein nicht bestreiten, dass die kommunistische Planwirtschaft einige bedeutende technische und wirtschaftliche Erfolge aufzuweisen hatte. Beispielsweise schickte die Sowjetunion den ersten Menschen ins All, und in der DDR vollzog sich ein durchaus beachtlicher Wiederaufbau nach dem verheerenden Krieg. Zu Beginn der 80er Jahre zeichnete sich jedoch zunehmend ab, dass die Planwirtschaft ihre Versprechen von Wohlstand nicht halten konnte und somit als ein ernst zu nehmender Konkurrent für die Marktwirtschaft mehr und mehr wegfiel. Zur selben Zeit beobachtete die Welt mit Staunen und Spannung, wie Margaret Thatcher in Großbritannien und Ronald Reagan in den USA eine konsequente Durchsetzung des marktwirtschaftlichen Prinzips betrieben. Liberalisierung, Deregulierung und Privatisierung wurden zu den Kampfvokabeln des „neoliberalen“ Fortschritts.

In diesem Geiste entwickelte sich Anfang der 1980er Jahre zwischen dem Internationalen Währungsfond, der Weltbank und dem amerikanischen Finanzministerium der sogenannte „Washington Konsens“. Dieser war vor allem an die Entwicklungsländer gerichtet und umfasste eine strikte Ausgabendisziplin, die Liberalisierung von Handel und Investitionen sowie umfassende Privatisierungen. Stand bis dahin noch der Aufbau des öffentlichen Sektors in der Entwicklungshilfe im Vordergrund, so mussten sich die (seit dem Dollar-Zinsschock von 1979) in die Schuldenkrise geratenen Länder der „Dritten Welt“ jetzt Strukturanpassungsprogrammen unterwerfen und breite Teile ihres öffentlichen Sektors privatisieren. Als Käufer bei Privatisierungen traten – mangels Alternativen – insbesondere westliche Großkonzerne auf. Aus Sicht vieler Menschen in Entwicklungsländern sah dies aus wie ein Verkauf ihrer Länder an Konzerne des Nordens, oder eine „Re-Kolonisierung“.

Das Ende des Kalten Krieges und der endgültige Zusammenbruch der kommunistischen Planwirtschaften verstärkten diesen Privatisierungstrend noch einmal massiv. Der ideologische Triumph der Marktwirtschaft über die Planwirtschaft ließ fast keinen Raum mehr für ein Aufbegehren gegen den Washington-Konsens und die Privatisierung.

Ein neues Phänomen trat hinzu: die „Globalisierung“. Das Wort kam in den Medien der Welt nachweislich erst nach dem Ende des Kalten Krieges auf. Während des Kalten Krieges hatten die Kapitaleigner noch ein starkes Motiv, sich in den sozialen Konsens, in die Soziale Marktwirtschaft einzukaufen, – um ein Abrutschen der Länder in Richtung Kommunismus zu verhindern.

Diese Sorge war nun vorbei. Aus dem Wettbewerb der zwei Systeme wurde ein Wettbewerb aller „Standorte“ gegen alle anderen. Statt lokaler und sozialer Rücksichten dominierte nun auf einmal ein gnadenloser internationaler Kostenwettbewerb unter den Unternehmen. Diese gaben den Druck an den Staat weiter und drückten immer neue Steuersenkungen zugunsten des mobilen Kapitals durch. Das Versprechen, die Steuerreform zugunsten der Wirtschaft „finanziere sich selbst“, weil sie einen Investitionsboom auslösen werde, konnte allenfalls für ein paar Pionierländer eingelöst werden, die als Staubsauger für das weltweit anlagesuchende Kapital wirkten. Aber letzten Endes blieb die weltweite Kapitalverteilung (wie man allerdings erst nach dem Börsenabsturz ab 2000 realisierte) eher ein Nullsummenspiel. Die Nachzügler hatten das Nachsehen, und auch die Pioniere (wie etwa Neuseeland) konnten den anfänglichen Schwung nicht halten.

Der Steuerwettbewerb ließ den Finanzministern in sehr vielen Ländern praktisch keine andere Wahl, als nun ihrerseits massive Privatisierungsprogramme voran zu treiben. Die bis 1990 noch einigermaßen bestehende Balance zwischen öffentlichem und privatem Sektor ging verloren in Richtung Privatwirtschaft. Das Aufkommen der Globalisierung führte somit zu einem erheblichen Einflussverlust des Staates und seines öffentlichen Sektors.

Effizienz – das Versprechen der Ökonomen

Die theoretischen Grundlagen für Privatisierung wurden bereits in den 60er Jahren von Friedrich von Hayek und den Ökonomen der Chicagoer Schule, insbesondere Milton Friedman und Ronald Coase gegeben. Sie hatten die innere Ineffizienz der staatlichen Planwirtschaft früh erkannt und forderten aus Effizienzgründen die Übertragung von öffentlichen Eigentumsrechten an private Unternehmen. Wo immer möglich, müsse ein Wettbewerb zwischen verschiedenen privaten Konkurrenten eingerichtet werden, welcher diese zu möglichst effizientem Mitteleinsatz und hoher Kundenausrichtung zwingen würde. Dies führe dann zu steigender Qualität, neuen Innovationen und sinkenden Preisen für die Bürger. Gleichzeitig sollten die Privatisierungen die öffentlichen Haushalte entlasten und Spielraum für Steuersenkungen schaffen.

Tatsächlich hat es Hunderte von erfolgreichen Beispielen der Privatisierung gegeben, wie die Weltbank nicht müde wird zu betonen. Insbesondere nach dem Zusammenbruch des Kommunismus haben sich ganze Industrien neu formiert und eine bis dahin nicht gekannte Kosteneffizienz und entsprechend hohe Arbeitsproduktivität erreicht. In vielen Ländern wurden Post, Telefondienste und manche Transportunternehmen privatisiert, im großen und ganzen mit spürbaren Effizienzgewinnen.

Die Autoren dieses Aufsatzes haben im Jahr 2003 die Initiative ergriffen, einmal etwas systematischer die Vorzüge und die Nachteile der Privatisierung aus verschiedenen Ecken der Welt zusammen zu tragen. Heraus gekommen ist ein neuer Bericht an den Club of Rome mit dem Titel „Limits to Privatization – How to Avoid Too Much of a Good Thing“[i]

In diesem Bericht wird anhand von 50 Fällen untersucht, wie erfolgreich die Privatisierung unter verschiedenartigen Bedingungen tatsächlich ist. Selbstverständlich wird dabei auch der Sinngehalt des ökonomischen Effizienzbegriffs hinterfragt. Ist es wirklich effizient, wenn die Hälfte der Arbeiter und Angestellten die Arbeit der früheren Staatsdiener tut, aber eben doch nicht genau die gleiche Arbeit und womöglich zu Lasten der Wartungsqualität (wie bei der britischen Bahn), der räumlichen Reichweite (man denke an das Ausdünnen der Briefkästen in Deutschland) oder der Erschwinglichkeit für die Armen (wie bei höherer Bildung in Entwicklungsländern)? Und was ist der gesellschaftliche Gewinn, wenn Tausende oder Millionen von Familien nun ohne reguläres Einkommen sind?

Insgesamt betrachtet, hat die Privatisierung jedoch unzweifelhaft dazu beigetragen, vom Staat vernachlässigte, dringend notwendige Infrastrukturinvestitionen zu finanzieren. Das gilt besonders für den Bereich Telekommunikation, wo der Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf in den letzten 20 Jahren dramatisch angestiegen war sowie für die Wasserversorgung, die für Hygiene und Wohlergehen von herausragender Bedeutung ist. So haben sich manche Privatisierungen durchaus bewährt, etwa die des Telekommunikationssystems in Mexiko oder die Wasserversorgung in Teilen Tansanias, wo das privatisierte Wasserunternehmen Kiliwater in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) die Anzahl der Wasseranschlüsse innerhalb von zehn Jahren verdreifachen und das alte Leitungsnetz sanieren konnte.

Wo jedoch der Staat willens und fähig war, die Investitionen selber anzuschieben, zeigt sich überraschender Weise, dass er das nicht schlechter macht als die privaten Unternehmen. Hierzu schildert das Buch, wie zur gleichen Zeit, wo Mexiko die Modernisierung und Expansion der Telekommunikation durch Privatfirmen meisterte, Uruguay praktisch das gleiche erreichte, aber ohne Privatisierung! Und in Argentinien wurde das System ähnlich wie in Mexiko privatisiert, aber das Resultat war wesentlich schlechter als bei der staatlichen Telekommunikation im benachbarten Uruguay! Es ist also Vorsicht geboten, wenn man die mexikanischen Erfolge als logische Konsequenz der Privatisierung darstellt.

Schattenseiten der Privatisierung

Das schöne neoliberale Bild der Effizienzgewinne ist indessen nur ein Teil der Realität. Tatsächlich findet man in allen Erdteilen auch haufenweise Beispiele von Privatisierung, die massiv schiefgegangen sind oder bestenfalls zweischneidige Ergebnisse erzielt haben. Der Weltöffentlichkeit sichtbar geworden sind die Schattenseiten der Privatisierung durch öffentliche Proteste, Medienberichte über Korruption  und klare Vertragsbrüche.

Als wichtigste Schattenseite der Privatisierung gilt sicherlich die Erzeugung sozialer Schieflagen. Privatunternehmen haben die Tendenz, sich vorrangig den wohlhabenden Kunden zu widmen. Das kann etwa bei Gesundheitsdienstleistungen und in der Bildung dazu führen, dass weite Teile der Bevölkerung keinen Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen haben. So verfügen in den USA 44 Millionen Menschen über keine Krankenversicherung und dies, obwohl die USA die höchsten Gesundheitsausgaben der Welt haben. In Vietnam hat die Einführung von Studiengebühren zu größerem Analphabetismus im unteren Fünftel der Gesellschaft geführt, während das Bildungsniveau des oberen Fünftes angestiegen ist. In einem öffentlichen Dienstleistungswesen finanzieren hingegen die Beiträge der Reichen viele Leistungen für die Armen mit.

Ein weiteres Phänomen mit sozialer Auswirkung ist das von der effizienzorientierten Ökonomie verlangte Ende von Quersubventionierungen. Viele Kommunen haben jahrzehnte lang die Verluste ihres öffentlichen Nahverkehrs mit Gewinnen aus der Stromversorgung ausgeglichen. In vielen Ländern Osteuropas, im Nahen Osten und  in Entwicklungsländern ist oder war es üblich, staatliche Leistungen mit Gewinnen aus dem Verkauf von Rohstoffen, besonders von Öl und Gas zu finanzieren. Ferner stellen viele profitable Staatsunternehmen wie z.B. Minengesellschaften ihren Arbeitern gleichzeitig Krankenhäuser und Schulen zur Verfügung. Mit der Privatisierung kommt fast immer das Ende solcher Quersubventionierungen.

Eine wieder andere Sachlage ergibt sich, wenn die Privatisierung die Erbringung der Dienstleistungen objektiv und nachweislich verteuert statt verbilligt. Das klassische Beispiel ist die Gebäude-Feuerversicherung. Diese war in den meisten Ländern eine staatliche Monopolversicherung. Ein schlanker Beamtenapparat tat nichts anderes, als die Prämien einzuziehen und Schadensfälle abzuwickeln. Völlig sachgerecht wurde noch etwas Geld für Vorsorgeerziehung und für die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren ausgegeben. Mit der Privatisierung und dem Einsetzen der Konkurrenz kamen nun auf einmal die Kosten aufwändiger Kundenwerbung und der Bedienung der Aktionäre dazu. Auch die Prozesskosten gingen in die Höhe. Vorsorgemaßnahmen hingegen wurden eingespart. Am Ende waren die Prämien fast doppelt so hoch wie in den Zeiten staatlicher Regie. Aber die Europäische Union lässt sich von dieser Erfahrung nicht beeindrucken und hat eine Richtlinie erlassen, die diese kontraproduktive Privatisierung und Liberalisierung für die Mitgliedsstaaten verbindlich macht.

Mangelnder Wettbewerb

Die Chicagoer Ökonomenschule hat die Effizienzerwartung darauf gestützt, dass staatliche Monopole durch privatwirtschaftlichen Wettbewerb ersetzt werden. Abgesehen von Fällen wie der oben genannten Gebäude-Feuerversicherung, wo das staatliche, vom Rechnungshof kontrollierte Monopol die effizienteste Erbringungsform der betreffenden Dienstleistungen ist, haben wir es im privatwirtschaftlichen Bereich oft ebenfalls mit de facto Monopolen zu tun. Diese werden jedoch nicht durch Rechnungshöfe sondern durch Aktionärsversammlungen kontrolliert. Durch das Monopol entsteht natürlich ein absolut gegenläufiges Interesse: privatwirtschaftliche Gewinne zu Lasten der Kunden.

Im Bereich der Infrastruktur ist die Monopolstellung des Anbieters weit verbreitet, manchmal sogar naturnotwendig. Es macht für Privathaushalt keinerlei Sinn, Trinkwasser parallel über zwei miteinander konkurrierende Leitungsnetze zu beziehen. Generell ist bei Infrastrukturen die Zahl der Anbieter klein, wiederum besonders im Bereich der Wasserversorgung. Oligopolstrukturen aber laden zur Kartellbildung und zu Preisabsprachen ein, die nur schwer kontrollierbar sind.  Die Liberalisierung der Strommärkte hat in den USA und mutatis mutandis in Deutschland anfangs zu einer die Kunden freuenden Senkung der Strompreise geführt. Aber in den USA, speziell in Kalifornien, kam es erst zu einer verheerenden Vernachlässigung der Investitionen und anschließend zu einem sprunghaften Wiederanstieg der Strompreise unter kartellähnlichen Anbieterbedingungen. Und in Deutschland konnten sich vier Großunternehmen den Markt räumlich untereinander aufteilen und durch hohe Durchleitungsgebühren wieder ein de facto-Gebietsmonopol errichten. Ähnlich ist die Situation bei der Telekommunikation in Argentinien oder der Wasserversorgung nach der Privatisierung in den meisten Entwicklungsländern.

Auch Betrug, Korruption und Machtmissbrauch können eine Rolle beim Aushebeln des Wettbewerbs spielen. In Kalifornien trennte man Produktion und Verteilung von Strom und errichtete einen Strommarkt namens „Power Exchange“. Die Firma Enron konnte durch ihre guten politischen Kontakte diese Liberalisierung für sich nutzen und erreichte, dass keine Aufsichtsbehörde den Stromhandel kontrollierte. Entsprechend entwickelte sich Enron zum marktbestimmenden Energiehändler und machte mit verflochtenen und teilweise illegalen Deals große Gewinne. Experten des Massachusetts Institute of Technology schätzen, dass allein diese Marktmanipulationen zu 70% Preissteigerung führten.

Insbesondere die Entwicklungsländer und die Staaten des ehemaligen Ostblocks sind voll von Beispielen des Machtmissbrauchs. Am bekanntesten sind sicher die russischen  „Oligarchen“, die es geschafft haben, die “wilde” russische Privatisierung nach 1990 weitab vom Ideal des Wettbewerbs in Monopolstrukturen zu überführen, wobei wohl nie bekannt wird, wie weit sich Staatsvertreter mit Geldzahlungen haben beeinflussen lassen.

Ein Motiv für die Privatisierung ist sicherlich die Überwindung von Bestechung staatlicher Stellen gewesen. Ironischerweise hat aber gerade der Prozess der Privatisierung weltweit Anlass zur Korruption gegeben, insbesondere beim Bieterverfahren und beim Aushandeln der Verträge. So verteilte etwa der französische Wasserversorgungskonzern Suez (heute Ondeo) während der Privatisierung der Wasserversorgung in Grenoble viele Millionen Franc an alle Parteien im Stadtrat, – und erhielt anschließend einen sehr vorteilhaften Vertrag: für den Fall sinkenden Wasserkonsums wurde ein automatischer Anstieg der Preise vereinbart.

Schwächung der Demokratie

Lokale Demokratie lebte lange Zeit davon, dass es auf lokaler Ebene  auch finanziell sehr viel zu entscheiden gab. Die politische Steuerung der zum Teil lukrativen kommunalen Unternehmen war ein ebenso faszinierender wie legitimer Teil der lebendigen kommunalen Auseinandersetzungen. Nach der Privatisierung fällt dieser Aspekt zunächst einmal fort oder wird zumindest erheblich abstrakter und für die Wählerschaft undurchsichtiger.

Erst recht undurchsichtig wird es, wenn die Entscheidungen über das lokale Wasser oder den Strom oder die Müllabfuhr von weit entfernten Konzernzentralen gefällt werden und der Kommunalpolitik nur noch das Mittel des Aufbegehrens bleibt. Dies aber ist Alltag in den meisten Städten der Entwicklungsländer.

Auch die Quasi-Privatisierung über das „Cross-Border-Leasing“ kann nicht als Sternstunde der kommunalen Demokratie gefeiert werden. Eine inzwischen geschlossene Lücke in amerikanischen Steuergesetzen wurde genutzt, um amerikanischen Investoren kommunales Eigentum zu verkaufen und alsbald zu einem Preis zurück zu leasen, bei dem die deutsche Kommune zumindest aufs erste keine Verluste macht. Der amerikanische Investor spart viel Steuern und gibt von diesem Steuergewinn einen Teil an die deutsche Kommune weiter, die dadurch ihre Haushaltssituation ein Stück weit erleichtern kann. Man bangt nun darum, dass die auf fast 100 Jahre abgeschlossenen Verträge nicht eines Tages ungültig werden und der Investor sein neues Eigentum auf einmal an unseriöse Dritte veräußert.

Gefahr für die Öffentlichen Güter

Im Zusammenhang mit dem Megatrend der Deregulierung und der Privatisierung ist der wissenschaftlichen Ökonomie und der Politik die Wichtigkeit des Begriffs der Öffentlichen Güter wieder ins Bewusstsein gekommen. Öffentliche Güter sind im wesentlichen das, was der Markt nicht erzeugt, was wir aber zum Leben oder für das Funktionieren der Wirtschaft notwendig brauchen. Typischerweise finanziert der Staat die öffentlichen Güter, so etwa das Rechtssystem und die Primärbildung, die innere und die äußere Sicherheit. Von besonderer Wichtigkeit im Zusammenhang mit der Privatisierung ist die gesamte Infrastruktur für den Verkehr und die Ver- und Entsorgung. Allerdings kann der Staat sehr wohl manche der Funktionen, die zum Aufrechterhalten der öffentlichen Güter nötig sind, an private Unternehmen auslagern und diesen einen Preis für die Erfüllung dieser Funktionen bezahlen. So zahlen etwa japanische Provinzen der privatisierten japanischen Bahn feste Beträge für die Aufrechterhaltung von ansonsten unrentablen Schienenverbindungen. In den USA sind vielfach die Gefängnisse als wesentlicher Teil der inneren Sicherheit privatisiert worden, aber der Staat zahlt den neuen Eigentümern kostendeckende Unterhaltungsgebühren.

Schwierig wird es, wenn dem Staat die Mittel fehlen oder er nicht bereit ist, sie für den Erhalt des betreffenden Öffentlichen Gutes auszugeben. In Afrika fehlt den Staaten häufig sogar das Geld für den Unterhalt einer militärischen Verteidigungskraft, und sie geraten unversehens in Abhängigkeit von Söldnertruppen. Das kann zwar besser sein als die völlige Abwesenheit einer Ordnungsmacht, aber Söldner können nur eine sehr unzureichende Garantie für die öffentliche Ordnung im Staat übernehmen. Und sie haben die Tendenz, sich den Wohlhabenden im Land eher als Schutz zur Verfügung zu stellen als den Armen. Wenn der „Markt“, also die Kaufkraft darüber entscheidet, wer Sicherheit genießt und wer nicht, ist das öffentliche Gut der Rechtssicherheit bereits verloren gegangen.

Die Schwäche der hoch verschuldeten Staaten

In einem besonderen Dilemma stecken insbesondere hoch verschuldete Staaten.  Das Fehlen des „öffentlichen Gutes“ solider Staatsfinanzen sowie ihre Abhängigkeit von Zuflüssen aus dem Internationalen Währungsfond (IWF) und der Weltbank hat Entwicklungsländer zur Hauptarena für Privatisierungen gemacht. Hier hat sich der Anteil der Staatsbetriebe am Bruttosozialprodukt in den Jahren von 1988 bis 1998 von 16% auf etwa 3% vermindert, während er in den OECD-Ländern nur unwesentlich von gut 6% auf  5,8 % sank.

Wenn hochverschuldete Staaten noch im Besitz von veräußerbaren staatlichen Unternehmen sind, sind sie sehr in Versuchung, diese zu privatisieren, weil ihnen der halbwegs ausgeglichene Haushalt wichtiger ist, als die durch die betreffenden Unternehmen geschützten Güter. Es scheint jedoch fraglich, inwieweit Privatisierungen tatsächlich zu einer nachhaltigen Entschuldung von Entwicklungsländern beitragen können.

Die Verhandlungssituation ist oft so, dass der Staat den Privatfirmen garantierte Einnahmen und eine Absicherung gegenüber Währungsrisiken versprechen muss. Dies geschieht häufig bei Sanierungsfällen, etwa bei einer Wasserversorgung und -Entsorgung, wo die Leitungen alt und räumlich begrenzt auf ältere Stadtviertel sind.

Gewinngarantien findet man übrigens nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch in Europa. So geschehen etwa in Berlin: die beteiligten Firmen Veolia und RWE erhielten vertraglich eine Rendite von 8% garantiert. Das hat dazu geführt, dass im Zeitraum von 2000 bis 2003 RWE und Veolia für ihre 49,9% Beteiligung an Berlinwasser 287 Mio. Euro an garantiertem Gewinn erhielten, während das Land Berlin trotz seiner 50,1% Beteiligung einen Verlust von 10 Mio. Euro ausweisen musste. Die Gewinne wurden also privatisiert und die Verluste sozialisiert, indem letztere dem Steuerzahler auferlegt wurden.

Dieses Beispiel zeigt, dass Privatisierungserlöse kurzfristig sicherlich eine Liquiditätsverbesserung für das Budget bedeuten, langfristig jedoch Gewinne aus öffentlichen Unternehmen wegfallen und teilweise unabsehbare finanzielle Risiken entstehen können. Gleichzeitig findet sich für defizitäre öffentliche Unternehmen oft kein Käufer und somit müssen diese zuvor erst für viel Geld aufgepäppelt werden.

Gleichzeitig können hochverschuldete Entwicklungsländer oft nur mangelhafte Verträge aushandeln und sind nicht fähig regulierend einzugreifen, so dass sich die Qualität durch die Privatisierung verschlechtert. Im Libanon wurden beispielsweise in den Jahren 2000 bis 2002 unter dem Druck hoher Verschuldung die Telekommunikation, die Stromversorgung und die Flugsicherung privatisiert, – mit einer erheblichen Verschlechterung der betreffenden Dienstleistungen.

Die Wiederentdeckung des Staates: Good Governance

In jüngsten Erörterungen der Situation von Entwicklungsländern taucht deswegen immer häufiger der Begriff der Good Governance auf. Wurden Privatisierungen lange Zeit von De-regulierungen begleitet, so rückt damit wieder die Regulierungsfähigkeit des Staates in den Fokus von internationalen Organisationen wie der Weltbank oder dem IWF. Bei der von Südafrika auf Einladung der G 8-Staaten initiierten Afrika-Hilfsaktion NEPAD hat die Good Governance sogar einen absolut zentralen Stellenwert, als eine Art Voraussetzung dafür, dass die reichen Länder sich positiv um die NEPAD-Länder kümmern. Manche afrikanischen Führer sehen hier eine bedrohliche Bevormundung, weil es natürlich der Norden ist, der das Urteil fällt, ob gut regiert wird oder nicht.

In unserer Analyse beobachteten wir bei den Erfolgsfälle von Privatisierung, dass Good Governance tatsächlich eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen der Privatisierung ist. Nur ist unsere Auffassung vom guten Regieren in erster Linie ein starker, verhandlungsfähiger Staat. Die wichtigsten Funktionen des „starken“ Staates bei der Privatisierung sind:

  • Schaffung eines Wettbewerbsrahmens, der Monopole verhindert;
  • Schaffung oder Ausbau einer Regulierungsbehörde;
  • Durchsetzungsfähiges Rechtssystem;
  • Keine oder unwesentliche Korruption;
  • Transparenter Privatisierungsprozess;
  • Demokratische Kontrolle des Privatisierungsprozesses.
  • Public-Private Partnerships

Eine vernünftige Mischung zwischen staatlichen und privaten Akteuren wird oft durch die „Public-Private Partnerships“ angestrebt. Hier behält der Staat idealerweise all die soeben genannten Funktionen. Und das Volk kann zumindest theoretisch den Staat instruieren, die Partnerschaft mit den Privaten zu beenden.

Die Rolle des privatwirtschaftlichen Partners ist die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität bei Erzielung einer vernünftigen Rendite. Zur Dienstleistungsqualität kann auch die Einhaltung bestimmter ethischer oder arbeitsrechtlicher Regeln gehören.

Der Staat wiederum muss im Stande sein, auf gleicher Augenhöhe mit den privaten Investoren zu verhandeln und seine Ziele am Allgemeinwohl orientiert zu formulieren. Er muss durchsetzen können, dass die Dienstleistung zu fairen Preisen erbracht wird und auch andere öffentliche Güter beachtet und geschützt werden. Die staatlichen Aufsichtsbehörden sollten klare Standards und Regeln definieren. Zu solchen Standards gehören sowohl Konsumentenschutz als auch der Zugang für sozial Schwache und der Umweltschutz.

Auf gesetzlichem Wege kann der Staat natürlich auch die Berücksichtigung von externen Effekten durchsetzen und im Interesse von sozial Schwachen einen Geldbetrag an den privaten Operateur geben, der die Differenz von kostendeckenden Preisen und sozial erschwinglichen Preisen überbrückt.

Wo es sich um echte Partnerschaft auf gleicher Augenhöhe handelt, sind die von den Autoren des Buches als Voraussetzung gelingender Privatisierung genannten Bedingungen nahezu automatisch erfüllt. Die Tragödie für die real existierende Welt ist, dass unter den Bedingungen der Globalisierung und des Wettbewerbs der Staaten um möglichst niedrige Unternehmensbesteuerung echte Partnerschaften die Ausnahme und nicht die Regel sind. Die Staaten handeln häufig unter externen Zwängen und mit großem Termindruck, etwa um Strukturanpassungsbedingungen des IWF zu erfüllen. Selbst Behörden in den westlichen Demokratien haben oft nicht die Erfahrung und Durchsetzungsfähigkeit, um mit internationalen Großunternehmen angemessen umzugehen. In Entwicklungsländern fehlen meist auch ein geeigneter Rechtsrahmen und die Kraft, das Recht im Konfliktfall auch durchzusetzen.

Somit werden die Grenzen der Privatisierung dort erreicht, wo ein „starker“ Staat auf Schulterhöhe mit der Privatwirtschaft fehlt und somit eine dem öffentlichen Allgemeinwohl dienende Privatisierung nicht möglich ist. Doch während „starke“ Staaten Privatisierungen oft gar nicht nötig haben, stehen tragischer Weise gerade die „schwächsten“ Staaten unter rabiatem Privatisierungsdruck ihr Tafelsilber zu verkaufen.

Schulterschluss von Zivilgesellschaft und Staat

Um diesem Dilemma zu entkommen, brauchen wir einen Schulterschluss von Zivilgesellschaft und Staat zugunsten der öffentlichen Anliegen.

Kirchen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Transparancy International oder Amnesty International, Friedensgruppen, Umweltschützer, Frauengruppen, Nord-Süd-Gruppen usw., die sich auf unterschiedlicher Weise für öffentliche Belange einsetzen, müssen in Privatisierungsverhandlungen auf lokaler wie globaler Ebene mitentscheiden können. In einem erweiterten Sinne gehören zu den potenziellen Bundesgenossen auch die Ingenieure und modernen Manager sowie Kapitaleigner, die wissen, dass der Markt nicht Allheilmittel ist. „Good Governance“ muss also um “Participatory Governance” erweitert werden.

Privatisierung darf auch keine Einbahnstraße mehr sein. Heute entscheiden bürokratische Apparate fernab aller Betroffenen im Rahmen des General Agreement on Trade in Services (GATS) oder des EU-Binnenmarktes über zunehmende Privatisierungsverpflichtungen. Eine Rückführung von bereits privatisierten Diensten in die öffentliche Hand ist dann praktisch nicht mehr möglich. Deswegen müssen endlich flexible Regelungen her, die der Zivilgesellschaft den demokratischen Handlungsspielraum auf lokaler und nationaler Ebene auch langfristig offen halten.

Auch die internationale Förderung von „Good Governance“ in den Entwicklungsländern sollte nicht mehr an Privatisierungsverpflichtungen gebunden werden. Vielmehr wären auch Re-kommunalisierungen mit Know-how von Weltbank und IWF zu unterstützen.

Gleichzeitig müssen die lokale und regionale Ebene wieder finanziell handlungsfähig gemacht und der Trend des Steuerwettbewerbs umgekehrt werden. Wo kein Geld ist, gibt es auch nichts zu entscheiden.

Letztlich sollten wir endlich die Schwarz-Weiß-Brille ablegen und gemeinnützige sowie kommunale Eigentumsformen wieder entdecken. Oft vergessen, leistet die Zivilgesellschaft hier in den verschiedenartigsten Arrangements enorm viel für die öffentlichen Anliegen. Die Kirchen beispielsweise betreiben Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten und sind nach dem Staat immerhin der größte Arbeitgeber in Deutschland. Nachbarschaftsvereine sorgen sich um Obdachlose, Transparancy International hilft weltweit Korruption zu bekämpfen und in vielen Entwicklungsländern werden Strom- und Wasserversorgung von Dorfgemeinschaften und NGOs aufgebaut und betrieben. Weltweit finden wir somit unzählige Beispiele, wie unter Einbindung der Zivilgesellschaft kleine, angepasste Lösungen erfolgreich für Öffentliche Güter sorgen.

Wir sehen also, dass die Zivilgesellschaft das entscheidende Korrektiv sein kann, um den Staat wieder auf dieselbe Augenhöhe mit der Privatwirtschaft zu bringen und eine neue Balance zwischen privatem und öffentlichem Sektor zu finden. Dieser Schulterschluss zwischen Zivilgesellschaft und Staat würde es somit ermöglichen, die Grenzen der Privatisierung zu überwinden. Privatisierung würde vom Megatrend wieder zu dem, was sie in Wirklichkeit ist: kein Allheilmittel, sondern ein Mittel unter vielen. Ein Mittel, welches nicht von fernen, bürokratischen Apparaten aufgezwungen wird, sondern über dessen Handhabung die Betroffenen im Sinne des Allgemeinwohls selbst entscheiden.

[i] Ernst von Weizsäcker, Oran Young, Matthias Finger (Hrsg.). Limits to Privatization – How to Avoid Too Much of a Good Thing. Earthscan, London, 2005.

Gemeinsam mit Martin Stürmer, Paris
Erschienen in: „Scheidewege“, Bd. 34 Jg. 2004/5