EU-Verfassung: von Weizsäcker enthält sich der Stimme

Der Stuttgarter SPD-Bundestagsabgeordnete Ernst Ulrich von Weizsäcker hat sich als einer von zwei Abgeordneten bei der heutigen Abstimmung im Bundestag über die EU-Verfassung der Stimme enthalten.

Von Weizsäcker begründete seine Entscheidung damit, dass fast die Hälfte der Artikel des Verfassungsvertrages eigentlich Fremdkörper für eine Verfassung seien. So etwa die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus-Unternehmen (Art. III-281(1)) oder die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in zivilrechtlichen Fragen (Art. III-269 (2) b).

Mit Besorgnis sehe er auch Artikel I – 41, Abs. 3, in dem sich die Mitgliedstaaten verpflichten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Dies könne theoretisch als Verfassungsverpflichtung zu kontinuierlicher Aufrüstung interpretiert werden. Und weiterhin Artikel III–177, der mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb eine neoliberale Wirtschaftsauffassung kodifiziere, die kaum durch Sozialpflichtigkeitsgrundsätze relativiert werde.

„Wenn es – wie von vielen Seiten gewünscht – in Deutschland eine Volksabstimmung gegeben hätte, wären die SPD-WählerInnen mit Sicherheit nicht zu 100 Prozent unter den Befürwortern des Verfassungsvertrages gewesen. Insofern trägt mein Abstimmungsverhalten zu einer Wiedergabe von Bevölkerungsmeinungen bei“, so von Weizsäcker.

Von Weizsäcker betonte jedoch, dass er sich das Zustandekommen eines Europäischen Verfassungsvertrages dringend wünsche, denn ein Scheitern würde als Scheitern Europas wahrgenommen. Darüber könnten nur die Gegner Europas frohlocken.

Anlage: Erklärung nach § 31 GO-BT zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa (Tagesordnungspunkt 4b)